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Preisblätter für Letztverbraucher ohne Leistungsmessung
- Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.02.2024
- Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.10.2023
- Preisblatt für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.07.2023
- Preisblatt für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.11.2022
- Preisblatt für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.10.2022
- Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen ab 01.03.2024
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen ab 01.01.2023
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung zur GasGVV, gültig ab 01.10.2022
- Ergänzende Bedingungen incl. Preisblatt zur Strom/GasGVV, gültig ab 01.01.2021
Öffentliche Bekanntgabe der Grund- und Ersatzversorgungspreise Gas
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.“
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Grundversorgung
- unbefristet laufender Vertrag ohne Erstvertragslaufzeit
- gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfrist von 2 Wochen
- Preisanpassungen sind vereinbart (§§ 5, 5a StromGVV)
- nur im Grundversorgungsgebiet der Energieversorgung Inselsberg GmbH vereinbar